Vorsicht bei Kinderbildern!

Ob als Privatperson oder als Influencerin: Kinderfotos zu Posten oder Videos mit Kindern zu publizieren birgt Risiken. PR-Verantwortliche müssen vermeiden, dass Kinderbilder in falsche Hände gelangen. Eine Checkliste von Kinderschutz Schweiz hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Auch Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre. Die Grundrechte gewährleisten zudem das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Selbstbestimmung. Das bedeutet: Ohne Einwilligung der Kinder oder deren Erziehungsberechtigten darf nichts gepostet werden. Dabei muss überlegt werden, ob das Kind über die nötige Medienkompetenz verfügt und ob es sich die Dimension des Internets überhaupt vorstellen kann. Als Baby kann man jedoch schlecht dazu einwilligen. Erziehungsberechtigte und PR-Verantwortliche müssen sich bewusst sein, dass das Selbstbestimmungsrecht rückwirkend eingefordert werden kann.

Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf das Kind auswirken können, hat das Wohl des Kindes Vorrang.

Deshalb sind auch in der PR folgende Fragen zu beantworten:

  • Besitze ich das Recht/Einverständnis das Bild zu verwenden?
  • Wird das Kind durch die Abbildung gefährdet?
  • Wird das Kind auf der Abbildung blossgestellt?
  • Wird das Kind in einer intimen Situation (wie Weinen, Schlafen, Verrichten der Notdurfte etc.) dargestellt oder durch Nacktheit oder Pose in einer nicht-unverfänglichen Weise präsentiert?
  • Ist das Kind auf dem Bild erkennbar (von vorne, Gesicht)?
  • Wäre ich auf dem Bild, möchte ich, dass dieses so in den Sozialen Medien gezeigt wird?

Quelle: https://www.kinderschutz.ch

2023-12-20T16:01:41+01:00